Versteigerungsbedingungen

  1. Der Auktionator David Stäb, 89160 Dornstadt versteigert im fremden Namen und auf fremde Rechnung für private und gewerbliche Auftraggeber.
  1. Die Beschreibungen in den Versteigerungs-Listen, bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion gelangenden Gegenstände können 2 Stunden vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert (im Vor- und Nachverkauf veräußert) in dem sie sich befinden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet.
  1. Jede einzelne Nummer bildet einen selbständigen Kaufgegenstand. Für Größe und Beschaffenheit der Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.
  1. Der Auktionator ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
  1. Der Auktionator kann ein Gebot ablehnen, bzw. sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten.
  1. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen u.s.w. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  1. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld in Höhe von 17% inkl. MwSt. erhoben, sofern
    der Auktionator nicht ausdrücklich andere Konditionen im Aushang bekannt gibt.
  1. Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in bar in Euro-Währung an den Auktionator, bzw. dessen Mitarbeiter zu zahlen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Belege bedürfen wegen der Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und einer evtl. Berichtigung; Irrtum vorbehalten.
  1. Auktions-Aufträge für eine bevorstehende Auktion müssen schriftlich spätestens 3 Wochen vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet
  1. Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert. In diesem Fall haftet der o. g. Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch.
  1. Die Abnahme der ersteigerten Sachen muß innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwah- rung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung ersteigerter Sachen kann ausdrücklich keine Haftung übernommen werden. Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt, nach eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinterlegen, oder diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiterzuveräußern. Im letzteren Fall kann der Auktionator 30% des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen.
  1. Sämtliche Forderungen des Auktionators, bzw. seiner Auftraggeber müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion beglichen sein. Nach diesem Datum erfolgt das rechtliche Inkasso mit Belastung der Spesen durch unseren Rechtsbeistand.
  1. Voraussetzungen unter denen der Zuschlag erteilt wird:
    Wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Auftraggeber kann sich jedoch den Zuschlag vorbehalten, wenn ein dem Mindestpreis entsprechendes Gebot oder Übergebot nicht abgegeben wird.
  1. Die Aufgebote erfolgen

    bis 10,-            mit mind. 1,- €

    ab 10,-      bis 50,- €      mit mind. 2,- €

    ab 50,-      bis 100,- €    mit mind. 5,- €

    ab I00,-     bis 200,- €    mit mind. 10,- €

    ab 200,-    bis 500,- €    mit mind. 20,- €

    ab 500,-    bis 2.000,- €    mit mind. 50,- €

    ab 2.000,-    bis l0.000,- €   mit mind. l00,- €

    ab 10.000,-         mit mind. 500,- €

  1. Die Kaufgegenstände bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers bis die Kaufgelder und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Die Kaufgegenstände sind nach erteiltem Zuschlag in Empfang zu nehmen und zu entfernen, wenn mit dem Auktionator nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  1. Bei „Unter Vorbehalt“ erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten, bleibt der Ersteigerer 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem Untergebot zustimmt.
  1. Im Falle der Nichtzahlung der ersteigerten Ware ist der Auktionator durch den Verkäufer vertragsmäßig ermächtigt, Kaufgelder und sonstigen Leistungen in seinem Namen einzuziehen, oder vor Gericht einzuklagen. Der Wohnort des Versteigerers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers.
  1. Da es unmöglich ist, über Neupreise und Sonderangebote aller im Handel angebote-en Waren laufend informiert zu sein, übernimmt der Auktionator auch schon deshalb keine Gewähr dafür, dass ersteigerte Waren im Handel im Einzelfall möglicherweise billiger angeboten werden und vom Bieter „überzahlt“ wurden. Schadenersatzansprüche können in diesem Falle vom Käufer nicht geltend gemacht werden. RÜCKGABE, UMTAUSCH, WANDLUNG, MINDERUNG oder Ähnliches ist ausdrücklich ausgeschlossen.

20. Käufer sind nicht berechtigt, Abzüge zu machen oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

gez. Dornstadt, 2023

David Stäb